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Energie & Management > Rheinland-Pfalz - Weniger Mindestabstand soll Windkraft voranbringen
Quelle: Fotolia / Mellimage
Rheinland-Pfalz

Weniger Mindestabstand soll Windkraft voranbringen

Durch eine Neuregelung im Landesentwicklungsprogramm werden künftig mehr Flächen in Rheinland-Pfalz für die Erzeugung von Windenergie zur Verfügung stehen. 
(dpa) − Mit einem geringeren Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohnsiedlungen will die Landesregierung den Ausbau der Windkraft in Rheinland-Pfalz vorantreiben. Künftig werden die Mindestabstände von Windrädern zu Wohnsiedlungen auf einheitlich nur noch 900 Meter reduziert. Der Ministerrat beschloss am Dienstag eine entsprechende Änderung des Landesentwicklungsprogramms. 

Bisher galten bei Anlagen mit mehr als 200 Metern Höhe 1.100 Meter Mindestabstand. Eine zusätzliche Abstandsreduzierung um 20 Prozent auf dann 720 Meter ist laut Regierung zulässig, wenn alte Windenergieanlagen durch neue ersetzt werden. Im Gegensatz zu früher ist bei diesem sogenannten Repowering keine Verringerung der Anlagenanzahl mehr erforderlich. 

Die Änderung soll noch im Januar in Kraft treten und ist nach Worten von Innenminister Michael Ebling (SPD) für Rheinland-Pfalz "ein wichtiger Meilenstein zur Erreichung der Klimaziele". Damit sei die Grundlage für einen kräftigen Ausbau der Windenergie geschaffen, sagte Ebling. 

Durch die neuen Regelungen werden den Angaben zufolge über sieben Prozent der Landesfläche zusätzlich für Windenergieanlagen grundsätzlich geöffnet. Insgesamt könnten dann rund 20 Prozent der Landesfläche potenziell für die Windenergie genutzt werden. Das entspreche mehr als der 1,5-fachen Fläche des Saarlandes, erklärte Ebling. Es komme nun darauf an, dass die Kommunen die neu geschaffenen Möglichkeiten für einen kräftigen Ausbau der erneuerbaren Energien nutzten. Das stärke Klimaschutz und Versorgungssicherheit gleichermaßen. 

Eine weitere Neuerung ist laut Landesregierung, dass die Windenergienutzung in Naturpark-Kernzonen künftig nicht mehr vollständig ausgeschlossen ist. Ausnahmen sollen zulässig sein, wenn das Schutzziel der Kernzone nicht erheblich gestört werde. Zudem werde künftig auch eine Zulassung von Einzelstandorten bei Windrädern möglich sein. Die Errichtung im Verbund von mindestens drei Anlagen bleibe aber weiter ein Grundsatz der Raumordnung. 

Einen Schub für den Ausbau erneuerbarer Energien sollen nach Worten Eblings auch neue Richtlinien für Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden bringen. Die Errichtung dieser Anlagen muss durch die Unteren Denkmalschutzbehörden genehmigt werden.

Mittwoch, 18.01.2023, 11:16 Uhr
dpa
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Weniger Mindestabstand soll Windkraft voranbringen
Durch eine Neuregelung im Landesentwicklungsprogramm werden künftig mehr Flächen in Rheinland-Pfalz für die Erzeugung von Windenergie zur Verfügung stehen. 
(dpa) − Mit einem geringeren Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohnsiedlungen will die Landesregierung den Ausbau der Windkraft in Rheinland-Pfalz vorantreiben. Künftig werden die Mindestabstände von Windrädern zu Wohnsiedlungen auf einheitlich nur noch 900 Meter reduziert. Der Ministerrat beschloss am Dienstag eine entsprechende Änderung des Landesentwicklungsprogramms. 

Bisher galten bei Anlagen mit mehr als 200 Metern Höhe 1.100 Meter Mindestabstand. Eine zusätzliche Abstandsreduzierung um 20 Prozent auf dann 720 Meter ist laut Regierung zulässig, wenn alte Windenergieanlagen durch neue ersetzt werden. Im Gegensatz zu früher ist bei diesem sogenannten Repowering keine Verringerung der Anlagenanzahl mehr erforderlich. 

Die Änderung soll noch im Januar in Kraft treten und ist nach Worten von Innenminister Michael Ebling (SPD) für Rheinland-Pfalz "ein wichtiger Meilenstein zur Erreichung der Klimaziele". Damit sei die Grundlage für einen kräftigen Ausbau der Windenergie geschaffen, sagte Ebling. 

Durch die neuen Regelungen werden den Angaben zufolge über sieben Prozent der Landesfläche zusätzlich für Windenergieanlagen grundsätzlich geöffnet. Insgesamt könnten dann rund 20 Prozent der Landesfläche potenziell für die Windenergie genutzt werden. Das entspreche mehr als der 1,5-fachen Fläche des Saarlandes, erklärte Ebling. Es komme nun darauf an, dass die Kommunen die neu geschaffenen Möglichkeiten für einen kräftigen Ausbau der erneuerbaren Energien nutzten. Das stärke Klimaschutz und Versorgungssicherheit gleichermaßen. 

Eine weitere Neuerung ist laut Landesregierung, dass die Windenergienutzung in Naturpark-Kernzonen künftig nicht mehr vollständig ausgeschlossen ist. Ausnahmen sollen zulässig sein, wenn das Schutzziel der Kernzone nicht erheblich gestört werde. Zudem werde künftig auch eine Zulassung von Einzelstandorten bei Windrädern möglich sein. Die Errichtung im Verbund von mindestens drei Anlagen bleibe aber weiter ein Grundsatz der Raumordnung. 

Einen Schub für den Ausbau erneuerbarer Energien sollen nach Worten Eblings auch neue Richtlinien für Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden bringen. Die Errichtung dieser Anlagen muss durch die Unteren Denkmalschutzbehörden genehmigt werden.

Mittwoch, 18.01.2023, 11:16 Uhr
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