Bild: EWE
Windmüller müssen sich ab dem 1. Oktober auf eine niedrigere Vergütung für ihre neue Windmühlen einstellen.
Die Förderung für neue Windturbinen an Land, die noch unter den Bestandsschutz des „alten“, bis Ende 2016 gültigen EEG fallen, wird ab dem 1. Oktober um 2,4 Prozent gesenkt. Konkret wird dann jede erzeugte Kilowattstunde mit 7,68 Cent vergütet.Diese neue von der Bundesnetzagentur verkündete Degressionsstufe ist alles andere als eine Ãœberraschung für die Windbranche: Das EEG aus
Mittwoch, 31.05.2017, 13:48 Uhr
Ralf Köpke
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