Nach den Elektrizitätswerken Schönau und der Freiburger badenova hat auch die GrünHausEnergie GmbH mit Sitz in Mülheim (Ruhr) Einspruch gegen den §19 der Stromnetzentgeltverordnung erhoben.
Mit dem §19 der seit August geltenden Verordnung der Bundesnetzagentur werden Großverbraucher, die 10 GWh Strom pro Jahr abnehmen und mindestens 7 000 Benutzungsstunden haben, von den Netznutzungsgebühren befreit. Die Kosten müssten dann von den Versorgern auf kleine Unternehmen und Haushaltskunden umgelegt werden. Der Mülheimer Ökostromanbieter hat nun ebenfalls Einspruch gegen diese Re
Mittwoch, 7.12.2011, 11:32 Uhr
Andreas Kögler
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