Bild: Liebermann
Der am 23. September im Kabinett beschlossene Regierungsentwurf zum KWK-Gesetz unterscheidet sich nicht nur mit Blick auf die Regelungen für Modernisierungen und die Übergangsbestimmungen bei der Direktvermarktung vom Referentenentwurf.
Die Bundesregierung hat am 23. September den „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes“ veröffentlicht. Diese Version enthält einige Veränderungen gegenüber dem Referentenentwurf des KWK-Gesetzes vom 28. August. Neu sind unter anderem die Regelungen für Modernisierungen. Bei Modernisierungen wird
Donnerstag, 24.09.2015, 14:31 Uhr
Michael Pecka und Markus Gailfuß
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