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Energie & Management > Regulierung - Weitere Konsultation zur
Quelle: Bundesnetzagentur
Regulierung

Weitere Konsultation zur "Schwarzstartfähigkeit"

Die Übertragungsnetzbetreiber sollen die Dienstleistung zum Hochfahren von Kraftwerken bei einem Netzausfall ausschreiben. Jetzt stehen die Kosten zur Diskussion.
Vor rund einem Jahr hat die Bundesnetzagentur den technischen Rahmen zur Beschaffung der Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ durch die Übertragungsnetzbetreiber vorgestellt. Mit dem Verfahren wurden die Spezifikationen und technischen Anforderungen der marktgestützten Beschaffung der Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ auf den Weg gebracht.

Zwei Konsultationen hat die Bundesnetzagentur im Laufe des Jahres durchgeführt. Nun folgt die Dritte, dabei geht es um die Vergütung von Opportunitätskosten. „Auf Basis der Stellungnahmen aus der zweiten Marktkonsultation wurden die Regelungen zur Vergütung von Opportunitätskosten – konkret betrifft dies Abschnitt I.I. des Beschaffungskonzeptes – überarbeitet“, teilt die Behörde mit.

Diese Regelungen zur Vergütung werden nun erneut zur Konsultation gestellt und können im Internet bei der zuständigen Beschlusskammer 6 abgerufen werden. Die Beschlusskammer gibt dabei die Gelegenheit, zu den Änderungen Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen können bis zum 2. Dezember eingereicht werden.

Freitag, 11.11.2022, 13:17 Uhr
Stefan Sagmeister
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Quelle: Bundesnetzagentur
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Weitere Konsultation zur "Schwarzstartfähigkeit"
Die Übertragungsnetzbetreiber sollen die Dienstleistung zum Hochfahren von Kraftwerken bei einem Netzausfall ausschreiben. Jetzt stehen die Kosten zur Diskussion.
Vor rund einem Jahr hat die Bundesnetzagentur den technischen Rahmen zur Beschaffung der Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ durch die Übertragungsnetzbetreiber vorgestellt. Mit dem Verfahren wurden die Spezifikationen und technischen Anforderungen der marktgestützten Beschaffung der Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ auf den Weg gebracht.

Zwei Konsultationen hat die Bundesnetzagentur im Laufe des Jahres durchgeführt. Nun folgt die Dritte, dabei geht es um die Vergütung von Opportunitätskosten. „Auf Basis der Stellungnahmen aus der zweiten Marktkonsultation wurden die Regelungen zur Vergütung von Opportunitätskosten – konkret betrifft dies Abschnitt I.I. des Beschaffungskonzeptes – überarbeitet“, teilt die Behörde mit.

Diese Regelungen zur Vergütung werden nun erneut zur Konsultation gestellt und können im Internet bei der zuständigen Beschlusskammer 6 abgerufen werden. Die Beschlusskammer gibt dabei die Gelegenheit, zu den Änderungen Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen können bis zum 2. Dezember eingereicht werden.

Freitag, 11.11.2022, 13:17 Uhr
Stefan Sagmeister

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