Eine Änderung des Photovoltaik-Anlagenbegriffs in dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Revision der Solarförderung könnte den Bau von Freiflächenanlagen zusätzlich erschweren.
Der von der Regierung dem Parlament vorgelegte Entwurf für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) enthält eine Ergänzung zum Artikel 19, der die Einspeisevergütung für Strom aus mehreren Anlagen regelt, also den Photovoltaik-Anlagenbegriff definiert. „Abweichend von Satz 1 gelten mehrere Anlagen nach § 32 Absatz 1 Nummer 2 und 3 unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und a
Donnerstag, 8.03.2012, 16:17 Uhr
Michael Pecka
© 2024 Energie & Management GmbH