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Die Stadtwerke Heidelberg haben eine einstweilige Verfügung gegen Eprimo durchgesetzt. Aufgrund der Geschäftspraktiken der RWE-Tochter haben bereits mehrere Versorger geklagt.
Das Landgericht Karlsruhe hat Eprimo untersagt, Kunden der Stadtwerke Heidelberg ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Kunden zu Werbezwecken anzurufen oder anrufen zu lassen, teilte der kommunale Versorger am 17. November mit. Außerdem darf Eprimo nach Aussage der Stadtwerke
Donnerstag, 17.11.2016, 15:37 Uhr
Heidi Roider
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