Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am 13. Juni erneut über die Frage der gerichtlichen Kontrolle der Billigkeit von Gaspreiserhöhungen verhandeln, wobei nach Einschätzung beobachtender Juristen zu diesem Termin noch keine Entscheidung zu erwarten ist.
Schon für den 14. März war eine Entscheidung erwartet worden. Bei dem anhängigen Verfahren muss der BGH höchstrichterlich klären, ob Verbraucher Gaspreiserhöhungen vor Gericht auf ihre Angemessenheit überprüfen lassen können. Wie das Gericht heute mitteilte, seien die Richter auf eine Reihe zu erörternder Punkte gestoßen. Sie wollen noch einmal die Problematik der Offenlegung der Kalkulation erläu
Mittwoch, 14.03.2007, 17:19 Uhr
Peter Focht
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