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Die österreichische Regulierungsbehörde E-Control kritisiert den Beschwerdeausschuss der Acer.
Laut dem Beschwerdeausschuss der Acer sind die österreichischen Einwände gegen den Beschluss zur „Spaltung“ der Strompreiszone mit Deutschland unzulässig respektive unbegründet. Die Auseinandersetzungen um die Versteigerung der Kapazitäten auf den grenzüberschreitenden Stromleitungen zwischen Deutschland und Österreich gehen damit weiter.Als „sehr kurz, oberflächlich und
Dienstag, 21.03.2017, 17:13 Uhr
Klaus Fischer
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