Das baden-württembergische Umweltministerium hat am 3. April Revision gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) zur Aufhebung einer Auflage für das Kernkraftwerk Philippsburg eingelegt.
Da das Umweltministerium Baden-Württemberg im Auftrag des Bundes die atomrechtliche Aufsicht über die im Land betriebenen Kernkraftwerke durchführt, wurde „auf Weisung des Bundesumweltministeriums Revision gegen das Urteil eingelegt“, heißt es aus Stuttgart. Laut der Auflage des BMU muss der Betrieb der zwei Reaktorblöcke unverzüglich eingestellt werden, wenn „Grenzwerte,
Dienstag, 3.04.2007, 16:51 Uhr
Michael Pecka
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