Der Oldenburger Energieversorger EWE AG ist weiter in mehrere Gerichtsverfahren mit Kunden wegen der Gaspreiserhöhungen aus den Jahren 2004 und 2005 verstrickt.
Am 3. März gab das Unternehmen bekannt, dass es Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Oldenburg einlegen werde. Das Gericht hatte auf Antrag einer EWE-Kundin, die eine Preiserhöhung um 11 % zum 1. September 2004 als nicht nachvollziehbar abgelehnt und ihre Abschlagszahlungen nur um 2 % erhöht hatte, der EWE per einstweiliger Verfügung untersagt, ihr mit der Sperrung der Ga
Freitag, 3.03.2006, 17:30 Uhr
Peter Focht
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