Bild: Fotolia.com, WoGi
Die Bundesnetzagentur zieht in Erwägung, den beiden Gasmarktgebietsverantwortlichen NCG und Gaspool über 2017 hinaus die Erhebung eines Konvertierungsentgelts zu genehmigen.
Die Diskussionen über die dauerhafte Beibehaltung des Konvertierungsentgelts in der Gasversorgung gehen weiter. „Im Sinne der Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit erwägt die Beschlusskammer daher eine dauerhafte Beibehaltung des Konvertierungsentgelts zumindest in der Konvertierungsrichtung H- nach L-Gas“, heißt es in einem Konsultationspapier der Bundesnetzagentur vom 12.
Mittwoch, 13.07.2016, 14:23 Uhr
Peter Focht
© 2024 Energie & Management GmbH