Die EU-Kommission hat die in Deutschland vorgesehene befristete Befreiung hocheffizienter Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerke (GuD) von der Mineralölsteuer genehmigt.
Eine 1999 mit der zweiten Stufe der Ökosteuerreform beschlossene zehnjährige Mineralölsteuerbefreiung von GuD-Kraftwerken mit einem elektrischen Wirkungsgrad von mindestens 57,5 % war von der EU-Kommission noch als unerlaubte Beihilfe abgelehnt worden. Nun hat die Kommission einen im Sommer beschlossenen Kompromiss passieren lassen. Dieser sieht vor, dass förderfähige GuD-Kraftwerke, die innerhalb
Mittwoch, 11.12.2002, 16:04 Uhr
Jan Mühlstein
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