Kleinverbraucher können ihren Stromlieferanten ab sofort innerhalb eines Monats wechseln. Darauf haben sich heute auf Initiative der Task Force Netzzugang des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die Verbände der Netzbetreiber, des Stromhandels und der Verbraucher verständigt und ein entsprechendes Papier „Best-Practice-Empfehlung - Fristen für den Lieferantenwechsel und Kriterien zur Lieferstellenidentifizierung“ verabschiedet.
Voraussetzung für den künftigen Lieferantenwechsel innerhalb eines Monats ist, dass Netzbetreiber und Lieferanten bestimmte Arbeitsschritte einhalten und ihren Geschäftsverkehr in elektronischer Form auf Basis einheitlicher Datenformate unter Beachtung bestimmter Mindestanforderungen an die Datenqualität abwickeln. Wechsel-Interessenten können sich auf einem Merkblatt des BMWi über den Ablauf d
Mittwoch, 31.07.2002, 14:20 Uhr
Cerstin Gammelin
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