Mit der endgültigen Verabschiedung der Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes im Bundesrat am letzten Freitag ist die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Bundesrechtabgeschlossen.
Nunmehr könnten auch die Bundesländer ihre Landeswassergesetze fristgemäß bis Ende 2003 den europäischen Regelungen anpassen, erklärte das Bundesumweltministerium. Mit der Novelle sei der Einstieg in eine grenzüberschreitende nachhaltige Gewässerbewirtschaftung rechtlich verankert. Ziel sei es, dass alle Gewässer bis 2015 einen guten Zustand erreichen, nicht nur bei Schadstoffen, sondern auch bei
Montag, 29.04.2002, 12:13 Uhr
Peter Focht
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