Der private Rostocker Wasserversorger Eurawasser GmbH garantiert seinen Kunden, dass Anfragen, Wünsche und Beschwerden innerhalb festgelegter Fristen bearbeitet werden.
Falls dieser Zeitraum überschritten wird, zahlt die Eurawasser den Kunden 30 DM „Strafgebühr“. Der Wasserver- und Abwasserentsorger der Hansestadt an der Ostsee ist eigenen Angaben nach das erste Unternehmen der deutschen Wasserwirtschaft, das sich eine solche Selbstverpflichtung auferlegt hat. Die einbezogenen Anfragen und Beschwerden können sowohl die Trinkwasserqualität als auch Män
Donnerstag, 8.03.2001, 16:44 Uhr
Peter Focht
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