Seit Beginn des Jahres wird unter dem Stichwort „Stärkung der verankerten Ministererlaubnis“ die Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) diskutiert. Rechtsanwältin Dr. Ines Zenke* erläutert die Details.
So war in der Wirtschaftspresse Ende Januar berichtet worden, durch eine Gesetzesänderung solle in der Zukunft ausgeschlossen werden, dass vom Minister für sinnvoll erachtete Großfusionen im Nachhinein noch durch Gerichte gekippt werden können. Auf eine kleine Anfrage verschiedener Bundestagsabgeordneter und der FDP-Fraktion in dieser Sache vom 29. Januar (Deutscher Bundestag, Drucksache 15/381
Montag, 31.03.2003, 15:28 Uhr
Redaktion
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