Weil Kartellrecht zwingendes Recht ist, stehen derzeit die meisten Stadtwerke und regionalen Gasversorger vertragslos da und können ihre Gasbeschaffung neu ordnen, meint Rechtsanwalt Dr. Olaf Däuper*, der für E&M das aktuelle Papier aus dem Bundeskartellamt zu langfristigen Gaslieferverträgen unter die Lupe genommen hat.
Das Kartellamt sorgt mit seinen am 25. Januar veröffentlichten „Kartellrechtlichen Beurteilungsgrundsätzen zu langfristigen Gasverträgen“ für Gesprächsstoff in der Gaswirtschaft. Sollten die laufenden Verfahren gegen einige Ferngasgesellschaften auf Basis dieser Leitlinien beigelegt werden, würden definitiv große Mengen des in Deutschland abgesetzten Gases neu kontrahiert werden müs
Freitag, 11.02.2005, 12:24 Uhr
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