Deutliche Kostensenkungen könnten Stromversorger erwarten, wenn sie ihr gesamtes Zähler- und Zählerdaten-Management an einen Dienstleister auslagern würden. Allerdings kommt auch aus rechtlichen Gründen der Markt dafür in Deutschland noch nicht in Schwung.
Nach der gegenwärtigen Rechtslage ist der Markt für Zählerdienstleistungen zwar im Prinzip offen, aber im Detail ist er es dann eben doch nicht. § 21b des neuen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) legt fest, dass Einbau, Betrieb, Wartung von Zählern und die Messdatenerfassung grundsätzlich in den Verantwortungsbereich des Netzbetreibers fallen. Unabhängig von der Spannungsstufe darf aber ein R
Dienstag, 26.07.2005, 16:59 Uhr
Armin Müller
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