Bis Ende Juni 2000 sind nach der aktualisierten Strom-Verbändevereinbarung (VV II) die Netzbetreiber in Deutschland verpflichtet, die Preise für die Nutzung ihrer Stromnetze zu veröffentlichen, erinnert der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft.
Bis Ende Mai hätten diese Selbstverpflichtung erst wenige der 900 deutschen Netzbetreiber erfüllt. Der VIK stellt außerdem fest, dass sich die bisher bekannt gewordenen Netznutzungsentgelte erheblich unterscheiden. Bei einer Nutzungsdauer von 3 000 h/a seien im Mittelspannungsnetz bei dem günstigsten Verbundnetzbetreiber 3,9 Pf./kWh für die Netznutzung zu zahlen, während es bei dem teuersten 5,5 P
Dienstag, 1.08.2000, 13:53 Uhr
Jan Mühlstein
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