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Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat zwei Stromversorger abgemahnt, die während einer laufenden Abrechnungsperiode die Abschlagszahlungen einseitig angepasst haben.
Stromkunden sollten Zahlungsaufforderungen ihres Versorgers immer ganz genau prüfen und nicht vorschnell begleichen. Gerade bei den Abschlagszahlungen gebe es klare gesetzliche Vorgaben, an die sich auch die Energielieferanten halte müssen. Darauf hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen hingewiesen. Die Verbraucherschützer sind nach eigenen Angaben gegen die beiden Versorger Bayerische Energieve
Montag, 10.10.2016, 15:40 Uhr
Andreas Kögler
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