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Energie & Management > Politik - Vorschaltgesetz als EEG-Härtefallregelung
Politik

Vorschaltgesetz als EEG-Härtefallregelung

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) sowie für Umwelt (BMU) haben sich nach intensiven Verhandlungen auf eine Härtefallregelung für das Gesetz zum Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) verständigt.
Künftig sollen unzumutbare finanzielle Belastungen aus der Umlage des EEG durch ein Vorschaltgesetz gemindert werden. Energieintensive Unternehmen ab 100 Mio. kWh Verbrauch sollen unter diese Regelung fallen. Ursprünglich hatte das BMWA eine pauschale Grenze ab 0,1 Mio. kWh Jahresverbrauch gefordert, während das BMU einen Einzelfallnachweis von Unternehmen ab 1 Mrd. kWh favorisierte. Das Vorsch

Montag, 24.03.2003, 17:29 Uhr
Cerstin Gammelin
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Vorschaltgesetz als EEG-Härtefallregelung
Die Bundesministerien für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) sowie für Umwelt (BMU) haben sich nach intensiven Verhandlungen auf eine Härtefallregelung für das Gesetz zum Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) verständigt.
Künftig sollen unzumutbare finanzielle Belastungen aus der Umlage des EEG durch ein Vorschaltgesetz gemindert werden. Energieintensive Unternehmen ab 100 Mio. kWh Verbrauch sollen unter diese Regelung fallen. Ursprünglich hatte das BMWA eine pauschale Grenze ab 0,1 Mio. kWh Jahresverbrauch gefordert, während das BMU einen Einzelfallnachweis von Unternehmen ab 1 Mrd. kWh favorisierte. Das Vorsch

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