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Energie & Management > Europaeische Union - Vorfahrt für Erneuerbare
Quelle: Shutterstock / jorisvo
Europaeische Union

Vorfahrt für Erneuerbare

Das Europäische Parlament hat eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien beschlossen.
Die Abgeordneten votierten am 14. Dezember in Straßburg mit großer Mehrheit (407-34-181) dafür, dass die Mitgliedsstaaten neue Windräder, Photovoltaik- und andere Anlagen schneller genehmigen müssen. Investoren sollen nicht länger als 18 Monate auf eine Genehmigung warten. In sogenannten „Beschleunigungsgebieten“ darf die Frist maximal neun Monate betragen. Wird eine beantragte Anlage innerhalb dieser Frist nicht genehmigt und die Behörde macht keine Einwände geltend, gilt die Genehmigung als erteilt.

Für Ersatzanlagen („Repowering“) darf die Genehmigung grundsätzlich nicht länger als sechs Monate dauern. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist in solchen Fällen nicht mehr erforderlich.

Die Mitgliedsstaaten können die Beschleunigungsgebiete nach eigenen Prioritäten ausweisen, müssen dabei aber die Regeln des Naturschutzes einhalten. Naturparks oder Schutzgebiete nach der Richtlinie „Natura2000“ dürfen nicht als Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden. Das gilt allerdings nicht für künstliche Oberflächen wie Dächer von Häusern oder gewerblichen Gebäuden, Straßen oder Parkplätzen. Die Richtlinie sieht auch eine Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit vor, bevor Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden. Genehmigungen von Solaranlagen an Gebäuden oder Wärmepumpen müssen die Behörden der Mitgliedsstaaten innerhalb eines Monats erteilen.

Der endgültige Text der Richtlinie muss jetzt mit dem Ministerrat verhandelt werden. Danach haben die Mitgliedsstaaten 18 Monate Zeit, die Regeln umzusetzen. Bis dahin sollen vergleichbare Vorschriften für eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren sorgen, die zurzeit als Notverordnung von den Energieministern beraten werden. Die Wirkung der Notverordnung wäre jedoch auf 18 Monate begrenzt. Danach würde die jetzt vom Parlament beschlossene Richtlinie greifen.

Das Parlament habe damit die Weichen für eine schnellere Energiewende gestellt, sagte der Berichterstatter, Markus Pieper (CDU), nach der Abstimmung. „Bis zum Erreichen der europäischen Klimaziele“ seien die Erneuerbaren „im überragenden öffentlichen Interesse“. Geschützt seien weiterhin bedrohte Populationen, „die einzelne Feldmaus“ könne den Bau eines Windparks aber nicht mehr verhindern.

Der energiepolitische Sprecher der Grünen, Michael Bloss, begrüßte zwar die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren, warf aber der konservativen Mehrheit vor, sie wolle das Abholzen von Wäldern erleichtern und lege „die Axt an die ökologische Vielfalt“.

Mittwoch, 14.12.2022, 17:06 Uhr
Tom Weingärtner
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Vorfahrt für Erneuerbare
Das Europäische Parlament hat eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien beschlossen.
Die Abgeordneten votierten am 14. Dezember in Straßburg mit großer Mehrheit (407-34-181) dafür, dass die Mitgliedsstaaten neue Windräder, Photovoltaik- und andere Anlagen schneller genehmigen müssen. Investoren sollen nicht länger als 18 Monate auf eine Genehmigung warten. In sogenannten „Beschleunigungsgebieten“ darf die Frist maximal neun Monate betragen. Wird eine beantragte Anlage innerhalb dieser Frist nicht genehmigt und die Behörde macht keine Einwände geltend, gilt die Genehmigung als erteilt.

Für Ersatzanlagen („Repowering“) darf die Genehmigung grundsätzlich nicht länger als sechs Monate dauern. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist in solchen Fällen nicht mehr erforderlich.

Die Mitgliedsstaaten können die Beschleunigungsgebiete nach eigenen Prioritäten ausweisen, müssen dabei aber die Regeln des Naturschutzes einhalten. Naturparks oder Schutzgebiete nach der Richtlinie „Natura2000“ dürfen nicht als Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden. Das gilt allerdings nicht für künstliche Oberflächen wie Dächer von Häusern oder gewerblichen Gebäuden, Straßen oder Parkplätzen. Die Richtlinie sieht auch eine Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit vor, bevor Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden. Genehmigungen von Solaranlagen an Gebäuden oder Wärmepumpen müssen die Behörden der Mitgliedsstaaten innerhalb eines Monats erteilen.

Der endgültige Text der Richtlinie muss jetzt mit dem Ministerrat verhandelt werden. Danach haben die Mitgliedsstaaten 18 Monate Zeit, die Regeln umzusetzen. Bis dahin sollen vergleichbare Vorschriften für eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren sorgen, die zurzeit als Notverordnung von den Energieministern beraten werden. Die Wirkung der Notverordnung wäre jedoch auf 18 Monate begrenzt. Danach würde die jetzt vom Parlament beschlossene Richtlinie greifen.

Das Parlament habe damit die Weichen für eine schnellere Energiewende gestellt, sagte der Berichterstatter, Markus Pieper (CDU), nach der Abstimmung. „Bis zum Erreichen der europäischen Klimaziele“ seien die Erneuerbaren „im überragenden öffentlichen Interesse“. Geschützt seien weiterhin bedrohte Populationen, „die einzelne Feldmaus“ könne den Bau eines Windparks aber nicht mehr verhindern.

Der energiepolitische Sprecher der Grünen, Michael Bloss, begrüßte zwar die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren, warf aber der konservativen Mehrheit vor, sie wolle das Abholzen von Wäldern erleichtern und lege „die Axt an die ökologische Vielfalt“.

Mittwoch, 14.12.2022, 17:06 Uhr
Tom Weingärtner

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