Öffentliche Gebäude, die grundlegend renoviert werden, müssen künftig mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Auf eine KWK-Pflicht beim Einsatz von Biogas wurde jedoch verzichtet.
Der Bundestag verabschiedete Ende Februar mit der Koalitionsmehrheit das Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien und veränderte dabei auch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Neu eingeführt wurde dabei unter anderem die Pflicht zur Nutzung regenerativer Energien beim Heizen von öffentlichen Gebäuden, die ab 2012 grundlegend renoviert werden. Denn Städte, Gemeinden und Lan
Freitag, 18.03.2011, 09:18 Uhr
Michael Pecka
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