Bis zum 10. Mai haben die Bürger des österreichischen Bundeslandes Vorarlberg zur Begutachtung des neuen Landes-Elektrizitätswirtschaftsgesetzes Zeit.
Unter www.vorarlberg.de, dann „Bürgerservice“ und „Gesetzesbegutachtungen“ ist eine Gegenüberstellung des bislang gültigen Gesetzes und des neuen Gesetzentwurfs zu finden. Wesentliche Änderungen betreffen die für die vollständige Marktöffnung Strom notwendig gewordenen Bestimmungen zu Regelzonen, Pflichten der Verteilnetzbetreiber und
Dienstag, 17.04.2001, 13:54 Uhr
Angelika Riedel
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