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Energie & Management > Emissionshandel - Vollständige CO2-Einpreisung ist unzulässig
Emissionshandel

Vollständige CO2-Einpreisung ist unzulässig

Wegen der Einpreisung von Emissionsberechtigungen in den Strompreis für Industriekunden ist die RWE AG heute vom Bundeskartellamt abgemahnt worden. Eine direkte Forderung nach einer Preissenkung hat das Bundeskartellamt entgegen ersten Meldungen aber nicht ausgesprochen.
Das Bundeskartellamt hatte nach Beschwerden von fünf Verbänden der stromintensiven Industrie und eines Stromhändlers geprüft, ob die emissionshandelsbedingten Opportunitätskosten auf die Strompreise aufgeschlagen werden. Nach wirtschaftswissenschaftlichen Erkenntnissen könnten Opportunitätskosten prinzipiell zwar in die betriebswirtschaftliche Kalkulation einfließen, dieses setze nach Einschätz

Mittwoch, 20.12.2006, 11:53 Uhr
Kai Eckert
Energie & Management > Emissionshandel - Vollständige CO2-Einpreisung ist unzulässig
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Vollständige CO2-Einpreisung ist unzulässig
Wegen der Einpreisung von Emissionsberechtigungen in den Strompreis für Industriekunden ist die RWE AG heute vom Bundeskartellamt abgemahnt worden. Eine direkte Forderung nach einer Preissenkung hat das Bundeskartellamt entgegen ersten Meldungen aber nicht ausgesprochen.
Das Bundeskartellamt hatte nach Beschwerden von fünf Verbänden der stromintensiven Industrie und eines Stromhändlers geprüft, ob die emissionshandelsbedingten Opportunitätskosten auf die Strompreise aufgeschlagen werden. Nach wirtschaftswissenschaftlichen Erkenntnissen könnten Opportunitätskosten prinzipiell zwar in die betriebswirtschaftliche Kalkulation einfließen, dieses setze nach Einschätz

Mittwoch, 20.12.2006, 11:53 Uhr
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