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KWK-Anlagen, die seit dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind, müssen ab dem Jahreswechsel zunächst die volle EEG-Umlage bezahlen.
Diese Regelung, die erwartet worden war, hat das Bundeswirtschaftsministerium jetzt bekannt gegeben. Hintergrund ist das Auslaufen der beihilferechtlichen Genehmigung zum 31. Dezember 2017, die selbst verwendeten KWK-Strom nur mit 40 % der EEG-Umlage belastet hat. Die europäische Kommission sieht in dieser Regelung eine Überförderung und fordert eine neue gesetzliche Regelung. Diese m
Mittwoch, 13.12.2017, 10:42 Uhr
Armin Müller
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