Nach Ansicht des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) in Köln müssen die Bedingungen für den Netzzugang und die Methoden zur Berechnung der Netzentgelte im neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt werden.
Dies will der Verband nach eigenen Angaben auch bei der Anhörung im Bundeswirtschaftsministerium zur EnWG-Novellierung vortragen. Eine unvollständige Regelung durch die Regulierungsbehörde widerspreche dem Rechtsstaatsprinzip, da es sich um außergewöhnliche Eingriffe in die Freiheit und das Eigentum der Netzbetreiber handle. Wie VKU-Hauptgeschäftsführer Michael Schöneich erklärte, dürfe die Festle
Donnerstag, 18.03.2004, 12:07 Uhr
Andreas Kögler
© 2024 Energie & Management GmbH