Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die EU-Wasserrahmenrichtlinie, die voraussichtlich noch im Dezember 2000 in Kraft tritt und in den nächsten drei Jahren in nationales Recht umzusetzen ist.
Der Gewässerschutz wird nach Angaben des VKU auf alle Grund- und Oberflächengewässer einschließlich des Trinkwassers erweitert. Auch der in der Richtlinie formulierte Grundsatz, für die erbrachten Wasserdienstleistungen kostendeckende Entgelte zu erheben, wird vom VKU begrüßt. VKU-Hauptgeschäftsführer Michael Schöneich betonte, die Richtlinie sei keine Liberalisierungsrichtlinie wie bei Gas und St
Montag, 18.12.2000, 15:17 Uhr
Gabriele Litzinger
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