„Das neue Energiewirtschaftsgesetz 2005 und seine Bedeutung für den Energiekunden“ lautet der Titel des VIK-Berichts Nr. 222 vom September 2005.
Die Fachleute des Verbandes der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) geben darin konzentriert auf 42 Seiten Hinweise zur Anwendung des neuen Rechts. Sie machen aber deutlich, an welchen Stellen noch wenig konkrete Vorgaben eindeutige Regelungen verhindern. Dabei stützen sie sich auf ihre Erfahrungen, die sie bei der Mitwirkung des VIK bei der Gesetzesformulierung gewonnen haben. Der Be
Montag, 24.10.2005, 11:49 Uhr
Jan Mühlstein
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