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Energie & Management > Wettbewerb - VIK beharrt auf Kartellaufsicht
Wettbewerb

VIK beharrt auf Kartellaufsicht

Durch die Verankerung der Verbändevereinbarungen Strom und Gas im Energiewirtschaftsgesetz dürfe die Kompetenz des Bundeskartellamtes zur Kontrolle der Strom- und Gasmonopole nicht eingeschränkt werden, fordert der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft.
Wenn auf Vorschlag der Versorgungswirtschaft die Verbändevereinbarungen als Ermessensleitlinie für „gute fachliche Praxis“ in dem novellierten Energiewirtschaftgesetz verankert würden, bestehe die Gefahr, dass die Handlungsmöglichkeiten der Kartellämter zu stark eingeengt werden. Dies schreibt der VIK in seiner Stellungnahme zu der für den 13. Mai terminierten Anhörung zur Novelle des

Mittwoch, 8.05.2002, 15:39 Uhr
Jan Mühlstein
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VIK beharrt auf Kartellaufsicht
Durch die Verankerung der Verbändevereinbarungen Strom und Gas im Energiewirtschaftsgesetz dürfe die Kompetenz des Bundeskartellamtes zur Kontrolle der Strom- und Gasmonopole nicht eingeschränkt werden, fordert der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft.
Wenn auf Vorschlag der Versorgungswirtschaft die Verbändevereinbarungen als Ermessensleitlinie für „gute fachliche Praxis“ in dem novellierten Energiewirtschaftgesetz verankert würden, bestehe die Gefahr, dass die Handlungsmöglichkeiten der Kartellämter zu stark eingeengt werden. Dies schreibt der VIK in seiner Stellungnahme zu der für den 13. Mai terminierten Anhörung zur Novelle des

Mittwoch, 8.05.2002, 15:39 Uhr
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