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Energie & Management > Gas - Vielfältige Forderungen zur Verbesserung der Gasumlage
Quelle: Shutterstock / Hamik
Gas

Vielfältige Forderungen zur Verbesserung der Gasumlage

Das Bundeskabinett hat sich auf eine Gasumlage ab Herbst für alle Endkunden geeinigt, um die gestiegenen Kosten der Gasimporteure abzufedern. Dazu gibt es viele Änderungsvorschläge.
Ab 1. Oktober bis April 2024 sollen alle Gasendverbraucher 1,5 bis 5 Cent/kWh zusätzlich zu ihrer eigenen Gasrechnung zahlen. Mit dieser Gasumlage sollen die Gasimporteure gestützt werden, die seit dem Ukrainekrieg zu wenig preiswertes Erdgas aus Russland beziehen können und stattdessen teuer auf anderen Märkten nachkaufen müssen. Sie häufen dadurch Verluste in Milliardenhöhe an. Um ihre Insolvenz zu verhindern, gibt der Staat bereits Hilfen in Milliardenhöhe, zum Beispiel an Uniper. Die Notwendigkeit der Umlage wird in der deutschen Politik und Wirtschaft zwar zumeist eingesehen, an der Umsetzung gibt es jedoch Kritik.

Nach Ansicht von Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) solle auf die Gasumlage keine Mehrwertsteuer erhoben werden. „Dass der Staat bei der Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch die Umlage noch mitverdient, ist für mich unvorstellbar“, sagte Weil in einer Mitteilung. Ein Sprecher des Finanzministeriums sagte, nach der derzeitigen Rechtslage sei die Gasumlage Teil der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Umsatzsteuer. Das Ministerium prüfe Wege, mit denen erreicht werden könne, dass Gaskunden in diesem Zusammenhang keine zusätzlichen Belastungen entstehen.

Niedersachsens Energieminister Olaf Lies (SPD) befürchtet für Verbraucher eine höhere Gasumlage als zunächst angenommen. Man gehe von bis zu fünf Cent/kWh aus, was bei einem durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt zu Mehrkosten von 1.000 Euro im Jahr führen würde. Lies schlug vor, dass diese Summe gestreckt wird, damit sich die Belastung auf einen längeren Zeitraum verteilt, die jährliche Summe dann aber geringer ausfällt.

Verbände fordern Steuersenkungen

Die Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), Hildegard Müller, nannte die beschlossenen Regelungen „ein notwendiges Übel, um die Energieversorgung Deutschlands aufrechtzuerhalten“. Sie vermisst jedoch eine stärkere Einbeziehung der Energiewirtschaft. Sie forderte für die Industrie weitere Entlastungen wie eine Absenkung der Stromsteuer. Darüber hinaus brauche es eine Härtefallregelung, um existenzgefährdende Belastungen für die Unternehmen auszuschließen, sagte Müller.

Auch die Energieverbände BDEW und VKU forderten die Bundesregierung zu Nachbesserungen auf. Sie warnten in einem Brief an Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), die Preisanpassung könne gegenüber Kunden mit Verträgen ohne Anpassungsmöglichkeit bis zum 1. Oktober nicht durchgesetzt werden. Das betreffe durchschnittlich rund 25 % der Haushaltskunden.

Bei Festpreisverträgen drohe ein Totalausfall, wenn die Umlage vertraglich nicht weitergegeben werden könne. „Dadurch entstehen erhebliche Liquiditätsprobleme bei den Energieversorgern, die wegen der ohnehin angespannten Finanzsituation auch zur Insolvenz führen können“, warnten die Verbände. Ein Sprecher von Habeck versprach baldige Klärung zu diesem Punkt.

„Sinnvoller und juristisch wasserfest wäre es daher, wenn der Gesetzgeber einfach die Mehrwertsteuer für Strom-, Gas- und Wärmlieferungen auf sieben Prozent senkt“, sagte VKU-Chef Ingbert Liebing. Das würde den leider unvermeidbaren Preisanstieg für Haushalte zumindest etwas kompensieren. Zusätzlich könne er die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß reduzieren. „Beides würde sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Wirtschaft etwas entlasten“, so der Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbandes.

Freitag, 5.08.2022, 11:54 Uhr
Susanne Harmsen
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Vielfältige Forderungen zur Verbesserung der Gasumlage
Das Bundeskabinett hat sich auf eine Gasumlage ab Herbst für alle Endkunden geeinigt, um die gestiegenen Kosten der Gasimporteure abzufedern. Dazu gibt es viele Änderungsvorschläge.
Ab 1. Oktober bis April 2024 sollen alle Gasendverbraucher 1,5 bis 5 Cent/kWh zusätzlich zu ihrer eigenen Gasrechnung zahlen. Mit dieser Gasumlage sollen die Gasimporteure gestützt werden, die seit dem Ukrainekrieg zu wenig preiswertes Erdgas aus Russland beziehen können und stattdessen teuer auf anderen Märkten nachkaufen müssen. Sie häufen dadurch Verluste in Milliardenhöhe an. Um ihre Insolvenz zu verhindern, gibt der Staat bereits Hilfen in Milliardenhöhe, zum Beispiel an Uniper. Die Notwendigkeit der Umlage wird in der deutschen Politik und Wirtschaft zwar zumeist eingesehen, an der Umsetzung gibt es jedoch Kritik.

Nach Ansicht von Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) solle auf die Gasumlage keine Mehrwertsteuer erhoben werden. „Dass der Staat bei der Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch die Umlage noch mitverdient, ist für mich unvorstellbar“, sagte Weil in einer Mitteilung. Ein Sprecher des Finanzministeriums sagte, nach der derzeitigen Rechtslage sei die Gasumlage Teil der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Umsatzsteuer. Das Ministerium prüfe Wege, mit denen erreicht werden könne, dass Gaskunden in diesem Zusammenhang keine zusätzlichen Belastungen entstehen.

Niedersachsens Energieminister Olaf Lies (SPD) befürchtet für Verbraucher eine höhere Gasumlage als zunächst angenommen. Man gehe von bis zu fünf Cent/kWh aus, was bei einem durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt zu Mehrkosten von 1.000 Euro im Jahr führen würde. Lies schlug vor, dass diese Summe gestreckt wird, damit sich die Belastung auf einen längeren Zeitraum verteilt, die jährliche Summe dann aber geringer ausfällt.

Verbände fordern Steuersenkungen

Die Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), Hildegard Müller, nannte die beschlossenen Regelungen „ein notwendiges Übel, um die Energieversorgung Deutschlands aufrechtzuerhalten“. Sie vermisst jedoch eine stärkere Einbeziehung der Energiewirtschaft. Sie forderte für die Industrie weitere Entlastungen wie eine Absenkung der Stromsteuer. Darüber hinaus brauche es eine Härtefallregelung, um existenzgefährdende Belastungen für die Unternehmen auszuschließen, sagte Müller.

Auch die Energieverbände BDEW und VKU forderten die Bundesregierung zu Nachbesserungen auf. Sie warnten in einem Brief an Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), die Preisanpassung könne gegenüber Kunden mit Verträgen ohne Anpassungsmöglichkeit bis zum 1. Oktober nicht durchgesetzt werden. Das betreffe durchschnittlich rund 25 % der Haushaltskunden.

Bei Festpreisverträgen drohe ein Totalausfall, wenn die Umlage vertraglich nicht weitergegeben werden könne. „Dadurch entstehen erhebliche Liquiditätsprobleme bei den Energieversorgern, die wegen der ohnehin angespannten Finanzsituation auch zur Insolvenz führen können“, warnten die Verbände. Ein Sprecher von Habeck versprach baldige Klärung zu diesem Punkt.

„Sinnvoller und juristisch wasserfest wäre es daher, wenn der Gesetzgeber einfach die Mehrwertsteuer für Strom-, Gas- und Wärmlieferungen auf sieben Prozent senkt“, sagte VKU-Chef Ingbert Liebing. Das würde den leider unvermeidbaren Preisanstieg für Haushalte zumindest etwas kompensieren. Zusätzlich könne er die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß reduzieren. „Beides würde sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Wirtschaft etwas entlasten“, so der Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbandes.

Freitag, 5.08.2022, 11:54 Uhr
Susanne Harmsen

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