Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klagen emissionshandelspflichtiger Betreiber zur Anwendung eines Härtefalls nach §7(11) des Zuteilungsgesetzes 2007 (ZuG 2007) unterschiedlich beurteilt.
Nach Ansicht des Gerichts hatte die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) die fragliche Vorschrift richtig angewendet, als sie 56 Anträgen zur Behandlung eines Härtefalls gemäß §7(11) ZuG 2007 eine Absage erteilte. Für diesen Fall hätt
Mittwoch, 20.06.2007, 13:25 Uhr
Heidrun Rothweiler
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