Das jüngste Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster hat keine praktischen Konsequenzen für bestehende Windräder oder den geplanten Windkraft-Zubau in Nordrhein-Westfalen.
Diese Einschätzung gab Dr. Michael Vesper (Bündnis 90/Die Grünen), Minister für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport, gestern in der Fragestunde des Düsseldorfer Landtags bekannt. Das OVG hatte Ende November entschieden, dass Windkraftanlagen nur innerhalb von Vorrangzonen errichtet werden dürfen. Der Kläger wollte eine Windkraftanlage außerhalb der Vorrangzone im sauerländischen Neuenrade bauen
Freitag, 14.12.2001, 12:15 Uhr
Michael Pecka
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