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Die Beschwerden der Projektgegner gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurden abgewiesen. Laut dem Projektbetreiber APG geht die Leitung voraussichtlich 2025 in Betrieb.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestätigte in seiner Sitzung vom 15. Oktober die Genehmigung für den Bau und Betrieb der Salzburgleitung. Das teilte das Gericht am 20. Oktober mit. Beschwerden etlicher Anrainer, Kommunen und Bürgerinitiativen gegen die Genehmigung des Vorhabens durch das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) vom Februar 2019 wurden damit abgewiesen.Unter anderem hatten die Geg
Dienstag, 20.10.2020, 16:31 Uhr
Klaus Fischer
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