Anwohner von Kernkraftwerken und -anlagen haben das Recht, vom Betreiber Maßnahmen zum Schutz gegen terroristische Anschläge zu fordern und diese rechtlich überprüfen zu lassen.
Der Bürger kann sogar eine atomrechtliche Genehmigung gerichtlich abwehren, wenn der erforderliche Schutz nicht gegeben ist, heißt es in einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit Sitz in Leipzig vom 10. April. Die zuständige Genehmigungsbehörde müsse beurteilen, ob und in welchem Umfang der Schutz geboten ist. Bei einer Klage können die Gerichte die Entscheidung au
Freitag, 11.04.2008, 14:28 Uhr
Marlen Ristola
© 2023 Energie & Management GmbH