Nachdem viele deutsche Netzbetreiber ihre Netzentgelte für das Jahr 2012 zunächst nur unter Vorbehalt veröffentlicht haben, müssen Strom- und Gaslieferanten bei ihren Preiskalkulationen nachjustieren.
Bis zum 15. Oktober 2011 hatten die deutschen Strom- und Gasnetzbetreiber Zeit, im Rahmen der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ihre Netzentgelte für 2012 zu veröffentlichen. Dabei wurde den Unternehmen jedoch auch die Möglichkeit eingeräumt, die Entgelte unter Vorbehalt festzusetzen und noch nachträglich bis zum Jahresende zu ändern. "Diese Veröffentlichungspraxis unter Vorbehalt hat
Donnerstag, 5.01.2012, 15:49 Uhr
Andreas Kögler
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