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Die KWK-Branche befürchtet negative wirtschaftliche und umweltpolitische Folgen, wenn KWK-Betreiber für bestehende Anlagen die volle EEG-Umlage zahlen müssen.
Dass die Regelung zur teilweisen Befreiung von der EEG-Umlage für Eigenstrom nur bis Ende 2017 befristet war und dass eigentlich eine Nachfolgeregelung hätte erarbeitet werden müssen, war durchaus bekannt. „Das Bundeswirtschaftsministerium hat nicht mit genügend Nachdruck eine Nachfolgeregelung gesucht“, kritisiert Heinz Ullrich Brosziewski, Vizepräsident des BKWK.Die Folge dieses V
Mittwoch, 20.12.2017, 14:06 Uhr
Armin Müller
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