VDEW (eu-flash) – Wegen der Nicht-Notifizierung der nationalen Umsetzungsmaßnahmen zur 2002 verabschiedeten Richtlinie über Gebäude-Energieeffizienz hat die EU-Kommission am 28. Juni die zweite Stufe des Vertragsverletzungs-Verfahrens eröffnet.
Die entsprechenden Stellungnahmen wurden an Zypern, Griechenland, Ungarn, Malta und Schweden versendet. Die Richtlinie über Gebäude-Energieeffizienz schreibt unter anderem die Einführung von Energiepässen und Mindest-Energieeffizienzstandards für neue und größere bestehende Gebäude vor. Sollten die Mitgliedstaaten ihren Pflichten nicht nachkommen, bestünde der nächste Schritt der Kommission in
Donnerstag, 20.07.2006, 09:20 Uhr
Redaktion
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