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Energie & Management > Wettbewerb - Verträge zwischen GdF, Eni und Enel rechtswidrig
Wettbewerb

Verträge zwischen GdF, Eni und Enel rechtswidrig

EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti hat die von Gas de France (GdF) mit den italienischen Energieversorgern Eni und Enel beim Transport von Erdgas vereinbarten Vertragsklauseln für rechtswidrig erklärt.
Anlass für die Abmahnung aus Brüssel war die Tatsache, dass die aus dem Jahre 1997 stammenden Klauseln ein Verkaufsverbot auf französischem Territorium enthalten und somit gegen den Grundsatz des freien Wettbewerbs verstoßen. Im Fall der Eni vereinbart worden war die Lieferung bis zur schweizerischen Grenze mit der Auflage, dass eine Vermarktung erst ab dort stattfinden dürfe. Im Fall der Enel gin

Mittwoch, 27.10.2004, 14:43 Uhr
Harald Jung
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EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti hat die von Gas de France (GdF) mit den italienischen Energieversorgern Eni und Enel beim Transport von Erdgas vereinbarten Vertragsklauseln für rechtswidrig erklärt.
Anlass für die Abmahnung aus Brüssel war die Tatsache, dass die aus dem Jahre 1997 stammenden Klauseln ein Verkaufsverbot auf französischem Territorium enthalten und somit gegen den Grundsatz des freien Wettbewerbs verstoßen. Im Fall der Eni vereinbart worden war die Lieferung bis zur schweizerischen Grenze mit der Auflage, dass eine Vermarktung erst ab dort stattfinden dürfe. Im Fall der Enel gin

Mittwoch, 27.10.2004, 14:43 Uhr
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