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Für die Festlegung der Zahlungen der KKW-Betreiber zur Abwicklung der Kernenergie könnte es nach BMWi-Angaben neben gesetzlichen Regelungen auch Einzelverträge mit den EVU geben.
Laut einem Bericht der „Wirtschaftswoche“ (WiWo, 26. August) wollen die Betreibergesellschaften der Kernkraftwerke sich über Einzelverträge besser rechtlich absichern, um Klarheit über die von ihnen zu leistenden Zahlungen in den Atomfonds zu haben. Die Bundesregierung hatte am 1. Juni beschlossen, den Empfehlungen der von ihr eingesetzten Kommission zur Überprüfung der Finanzierung de
Montag, 29.08.2016, 13:21 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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