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Energie & Management > Veranstaltung - Vertrackte Situation bei der E-world
Quelle: Davina Spohn
Veranstaltung

Vertrackte Situation bei der E-world

Bislang hat sich die große Mehrheit der E-world-Aussteller für eine Verschiebung in den Juni ausgesprochen.
Wie Stefanie Hamm im Gespräch mit E&M erklärt, haben sich mehr als 95 % der Unternehmen, die bisher auf das Schreiben der E-world vom 6. Januar reagiert haben, für eine Messe im Juni ausgesprochen. „Allerdings“, so die Geschäftsführerin der Conenergy Agentur, „bereiten wir uns derzeit theoretisch auf zwei Veranstaltungen vor.“ Denn eine jetzige Absage des Februar-Termins ließen die eigenen AGB nicht mehr zu. Diese hätte drei Monate vor der Veranstaltung erfolgen müssen. Damals seien jedoch die Omikron-Welle und die Auswirkungen auch für Geimpfte nicht abzusehen gewesen.

Hamm ist zuversichtlich, dass die Aussteller den Termin vom 21. bis 23. Juni dieses Jahres annehmen werden und dass die Messe dann auch tatsächlich stattfinden kann. Wer jetzt den Februar-Termin storniere und die Standbuchung auf Juni ändere, zahle am Ende auch nicht mehr für den Stand.

Die Regelung, dass die 50-prozentige Stornogebühr beim Veranstalter bleibe, selbst wenn wider Erwarten der Juni-Termin nicht stattfinden könne, diene dazu, sich die Möglichkeit zu erhalten, auch in den kommenden Jahren die E-world veranstalten zu können. Zumal aus der Branche immer wieder die Rückmeldung komme, wie wichtig die Veranstaltung für die Unternehmen sei. „Wir bereiten nun schon die vierte Messe vor“, gibt Hamm zu bedenken. Drei davon haben nicht stattfinden können. Deshalb benötige man nun eine gewisse Absicherung. Zumal der Veranstalter als Joint Venture ohne eigene Mitarbeiter nicht einfach Überbrückungshilfen in Anspruch nehmen könne.

Ein Messeverbot der Landesregierung sei im Moment nicht abzusehen, würde allerdings die Situation der Veranstalter vereinfachen. Zwar sind Publikumsmessen in Nordrhein-Westfalen im Januar untersagt. Fachmessen könnten dagegen nach der aktuellen Rechtslage unter 3G-Bedingungen stattfinden. Eine Messe unter diesen Voraussetzungen scheint angesichts der aktuellen Pandemie-Entwicklung und der allgemeinen Stimmungslage bei den Ausstellern und potenziellen Besuchern allenfalls eine theoretische Option zu sein.

Die Messe wird von der E-world energy & water GmbH veranstaltet, einem Gemeinschaftsunternehmen der Messe Essen GmbH und der Conenergy Agentur GmbH.

In einem Schreiben an die Aussteller hatte die E-world ihren Kunden am 6. Januar 2022 drei Optionen für das weitere Vorgehen angeboten.

Eine Option ist die Bestätigung, dass das jeweilige Unternehmen weiter am Termin im Februar festhalten möchte. Eine andere Option ist die Stornierung der Teilnahme für den Februar-Termin. Dann würden jedoch 100 % der Stornogebühr anfallen, selbst wenn die Messe aufgrund höherer Gewalt im Februar gar nicht stattfinden könnte.

Eine dritte Option beinhaltet die Stornierung der Teilnahme für den Termin im Februar und die gleichzeitig verbindliche Buchung der bisherigen Standfläche für den Termin im Juni. In diesem Fall wäre eine Stornogebühr von 50 % fällig. Gleichzeitig würde aber die Standgebühr für die Teilnahme im Juni um 50 % reduziert. Allerdings bleibe die Stornogebühr in Höhe von 50 % beim Veranstalter, „auch wenn die Messe aufgrund höherer Gewalt im Februar und/oder im Juni nicht stattfinden kann“, heißt es in dem Schreiben.

Für die Rückmeldung hat der Veranstalter den Ausstellern eine Frist bis zum 14. Januar gesetzt.
 

Montag, 10.01.2022, 17:08 Uhr
Fritz Wilhelm
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Quelle: Davina Spohn
Veranstaltung
Vertrackte Situation bei der E-world
Bislang hat sich die große Mehrheit der E-world-Aussteller für eine Verschiebung in den Juni ausgesprochen.
Wie Stefanie Hamm im Gespräch mit E&M erklärt, haben sich mehr als 95 % der Unternehmen, die bisher auf das Schreiben der E-world vom 6. Januar reagiert haben, für eine Messe im Juni ausgesprochen. „Allerdings“, so die Geschäftsführerin der Conenergy Agentur, „bereiten wir uns derzeit theoretisch auf zwei Veranstaltungen vor.“ Denn eine jetzige Absage des Februar-Termins ließen die eigenen AGB nicht mehr zu. Diese hätte drei Monate vor der Veranstaltung erfolgen müssen. Damals seien jedoch die Omikron-Welle und die Auswirkungen auch für Geimpfte nicht abzusehen gewesen.

Hamm ist zuversichtlich, dass die Aussteller den Termin vom 21. bis 23. Juni dieses Jahres annehmen werden und dass die Messe dann auch tatsächlich stattfinden kann. Wer jetzt den Februar-Termin storniere und die Standbuchung auf Juni ändere, zahle am Ende auch nicht mehr für den Stand.

Die Regelung, dass die 50-prozentige Stornogebühr beim Veranstalter bleibe, selbst wenn wider Erwarten der Juni-Termin nicht stattfinden könne, diene dazu, sich die Möglichkeit zu erhalten, auch in den kommenden Jahren die E-world veranstalten zu können. Zumal aus der Branche immer wieder die Rückmeldung komme, wie wichtig die Veranstaltung für die Unternehmen sei. „Wir bereiten nun schon die vierte Messe vor“, gibt Hamm zu bedenken. Drei davon haben nicht stattfinden können. Deshalb benötige man nun eine gewisse Absicherung. Zumal der Veranstalter als Joint Venture ohne eigene Mitarbeiter nicht einfach Überbrückungshilfen in Anspruch nehmen könne.

Ein Messeverbot der Landesregierung sei im Moment nicht abzusehen, würde allerdings die Situation der Veranstalter vereinfachen. Zwar sind Publikumsmessen in Nordrhein-Westfalen im Januar untersagt. Fachmessen könnten dagegen nach der aktuellen Rechtslage unter 3G-Bedingungen stattfinden. Eine Messe unter diesen Voraussetzungen scheint angesichts der aktuellen Pandemie-Entwicklung und der allgemeinen Stimmungslage bei den Ausstellern und potenziellen Besuchern allenfalls eine theoretische Option zu sein.

Die Messe wird von der E-world energy & water GmbH veranstaltet, einem Gemeinschaftsunternehmen der Messe Essen GmbH und der Conenergy Agentur GmbH.

In einem Schreiben an die Aussteller hatte die E-world ihren Kunden am 6. Januar 2022 drei Optionen für das weitere Vorgehen angeboten.

Eine Option ist die Bestätigung, dass das jeweilige Unternehmen weiter am Termin im Februar festhalten möchte. Eine andere Option ist die Stornierung der Teilnahme für den Februar-Termin. Dann würden jedoch 100 % der Stornogebühr anfallen, selbst wenn die Messe aufgrund höherer Gewalt im Februar gar nicht stattfinden könnte.

Eine dritte Option beinhaltet die Stornierung der Teilnahme für den Termin im Februar und die gleichzeitig verbindliche Buchung der bisherigen Standfläche für den Termin im Juni. In diesem Fall wäre eine Stornogebühr von 50 % fällig. Gleichzeitig würde aber die Standgebühr für die Teilnahme im Juni um 50 % reduziert. Allerdings bleibe die Stornogebühr in Höhe von 50 % beim Veranstalter, „auch wenn die Messe aufgrund höherer Gewalt im Februar und/oder im Juni nicht stattfinden kann“, heißt es in dem Schreiben.

Für die Rückmeldung hat der Veranstalter den Ausstellern eine Frist bis zum 14. Januar gesetzt.
 

Montag, 10.01.2022, 17:08 Uhr
Fritz Wilhelm

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