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Das Bundeskabinett hat am 3. Dezember die Novelle der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) beschlossen.
Die novellierte Verordnung sieht unter anderem vor, dass künftig derjenige Netzbetreiber die EEG-Umlage erheben soll, an dessen Netz der Eigenversorger angeschlossen ist. Laut dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) werden das in der Regel die Verteilnetzbetreiber sein. Bislang sah das EEG 2014 vor, dass die EEG-Umlage, die Eigenversorger zahlen müssen, durch die Übertragungsnetzbetreiber erhoben
Donnerstag, 4.12.2014, 11:58 Uhr
Heidi Roider
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