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Die Bundesnetzagentur hat Aufsichtsverfahren gegen insgesamt 36 Verteilnetzbetreiber eingeleitet, die im Verdacht stehen, gegen §7a Abs. 6 EnWG zu verstoßen.
Die Rechtsnorm schreibt vor, die Netzbetreiber „haben in ihrem Kommunikationsverhalten und ihrer Markenpolitik zu gewährleisten, dass eine Verwechslung zwischen Verteilernetzbetreiber und den Vertriebsaktivitäten des vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens ausgeschlossen ist. Das heißt, Unternehmensname, Logo, Broschüren und sonstige Marketingmaterialien sowie die g
Mittwoch, 30.10.2013, 14:40 Uhr
Fritz Wilhelm
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