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Bis zum 1. Oktober 2021 müssen Verteilnetzbetreiber ihre Prozesse an den neuen Rechtsrahmen für das Engpassmanagement angepasst haben.
Gemäß dem im April 2019 verabschiedeten Netzausbaubeschleunigungsgesetz dürfen ab Oktober dieses Jahres auch Speicher und Erneuerbare-Energie- sowie KWK-Anlagen auf der Verteilnetzebene für Redispatch-Maßnahmen herangezogen werden. Auch wenn die jetzt noch rund zweijährige Frist auf den ersten Blick unkritisch aussehen mag, warnt Henning Schuster im Gespräch mit E&M davor, nicht fahrlässig Zei
Donnerstag, 15.08.2019, 15:17 Uhr
Fritz Wilhelm
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