Strom- und Gaskunden können ihren Versorger künftig mit einer Frist von zwei Wochen wechseln.
Das Kabinett in Berlin hat am 15. Februar eine entsprechende Änderung von Verordnungen im Energiewirtschaftsrecht beschlossen. Bislang konnten Kunden ihren Versorger nur mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Insgesamt darf der Versorgerwechsel künftig nicht länger als drei Wochen dauern. "Die neuen Regeln stärken den Wettbewerb und motivieren Unternehmen zu günstigeren Angeboten
Mittwoch, 15.02.2012, 14:43 Uhr
Andreas Kögler
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