Die britischen Versorgungsunternehmen der Wasser-, Gas- und Stromwirtschaft haben mehr Möglichkeiten gefordert, um gegen die Preisvorstellungen der jeweiligen Regulatoren vorgehen zu können.
Bisher kann die britische Aufsichtsbehörde Ofgem eine bindende Preisentscheidung fällen. Erst wenn diese in Kraft getreten ist, kann der Versorger gegen die Ofgem-Entscheidung einen Einspruch bei der Wettbewerbsbehörde (Competition Commission) einlegen. Die Wasser- und Gasversorger haben nun ein von der Beratungsgesellschaft Oxera und der Rechtsanwaltskanzlei Norton Rose verfasstes Gu
Dienstag, 6.08.2002, 13:50 Uhr
Peter Odrich
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