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Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Versorger müssen auch auf Vergleichsportalen unterschiedliche Zahlungsmöglichkeiten offerieren.
„Damit Kundinnen und Kunden eine echte Wahl haben, müssen Energieversorger ein breites Spektrum an Zahlungsmöglichkeiten anbieten“, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband mit (VZBV). Er hatte eine Klage gegen die Dortmundern DEW 21 angestrebt und vor dem Oberlandesgericht Hamm Recht bekommen. Der Bundesberichtshof (BHG) hat dieses Urteil nun bestätigt.Hintergrund war, das
Freitag, 31.05.2019, 11:43 Uhr
Stefan Sagmeister
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