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Energie & Management > Recht - Versorger könnten Wegfall der EEG-Umlage nicht weitergeben
Quelle: Shutterstock / sergign
Recht

Versorger könnten Wegfall der EEG-Umlage nicht weitergeben

Der Strompreis wird günstiger, wenn die EEG-Umlage wegfällt. Dass diese Gleichung nicht aufgeht, weil Versorger die Senkung nicht weitergeben, sorgt Verbraucherschützer.
Das Versprechen ist gut gemeint und wohlklingend: Sollte die Bundesregierung die EEG-Umlage schon zur Jahresmitte komplett abschaffen, wird die Kilowattstunde Strom für die Haushalte um 3,7 Cent günstiger. Es muss nicht automatisch so gut enden, fürchten Verbraucherschützer.

Udo Sieverding, Leiter des Bereichs Energie bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, geht davon aus, dass "viele Versorger die Senkung nicht eins zu eins weitergeben". Das, so sagte er gegenüber unserer Redaktion, lehre die langjährige Erfahrung. Aufschläge erfolgten in der Regel schnell, Vergünstigungen verzögert oder nur teilweise.

Sieverding sieht die Versorger eigentlich rechtlich verpflichtet, die wegfallende Umlage weiterzureichen. Das regeln Preisänderungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Heißt: Wenn die Beschaffung von Energie teurer wird, dürfen Versorger ihre Tarife nach oben anpassen. Der Umkehrschluss gilt aber auch: Wird Energie günstiger, sollen auch die Kundinnen und Kunden etwas davon haben.

Wie viel das aber im konkreten Fall ist, sagt das Gesetz nicht. Es spricht Versorgern das Recht zu, Steigerungen wie Senkungen der Kosten saldieren zu dürfen. Und so geht Sieverding davon aus, dass im Juli oder August, sollten die 3,7 Cent Öko-Aufschlag je kWh wegfallen, viele Versorger spitz rechnen. Es sei ihnen nicht zu verübeln, dass sie aktuelle Einkaufspreise, erwartbare Netzengelte und andere Faktoren hinzurechneten.

Im Ergebnis könnte dies, so Verbraucherschützer Sieverding, ganz unterschiedliche Folgen haben. Sie reichen vom kompletten Abzug der EEG-Umlage über die teilweise Weitergabe der eingesparten 3,7 Cent bis hin zu gar keiner Preisänderung. Denkbar sei dabei die Argumentation von Versorgern, eine eigentlich für den 1. Januar 2023 vorgesehene Preissteigerung dann nicht vorzunehmen.

Keine wirkliche Lösung sichtbar

Verbraucherzentralen helfen dabei, die Plausibilität der Argumentation und Preissetzung zu prüfen. Udo Sieverding blickt entsprechend gespannt auf die Entwicklung. Eine zusätzliche gesetzliche Regelung, die Versorger zur exakten Weitergabe der EEG-Umlagebefreiung verpflichtet, sieht er nicht kommen. Er hält sie auch nicht für übermäßig sinnvoll, da Versorger darauf im nächsten Monat mit einer anders begründeten Preiserhöhung reagieren könnten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ist mit der Sachlage vertraut und sieht nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel aktuell "noch keine wirkliche Lösung, wie wir erreichen, dass die gesenkte Umlage auch wirklich weitergegeben wird". Auf Anfrage unserer Redaktion teilte das Ministerium lediglich die geltende Rechtslage mit. "Über die Preisbestandteile des Strompreises müssen die Energieversorger ihre Kunden auf der Rechnung informieren, damit transparent ist, woraus sich der Strompreis zusammensetzt und welche Preisbestandteile steigen oder sinken", so eine Sprecherin.

Wegen der stark gestiegenen Energiepreise will die Ampelkoalition die Haushalte möglichst schnell und effektiv entlasten. Vorgesehen für die Abschaffung der EEG-Umlage war eigentlich der 1. Januar 2023. Bundesfinanziminister Christian Lindner (FDP) sagte jüngst, er wolle dies nach Möglichkeit schon zur Jahresmitte realisieren.

Donnerstag, 3.02.2022, 17:21 Uhr
Volker Stephan
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Versorger könnten Wegfall der EEG-Umlage nicht weitergeben
Der Strompreis wird günstiger, wenn die EEG-Umlage wegfällt. Dass diese Gleichung nicht aufgeht, weil Versorger die Senkung nicht weitergeben, sorgt Verbraucherschützer.
Das Versprechen ist gut gemeint und wohlklingend: Sollte die Bundesregierung die EEG-Umlage schon zur Jahresmitte komplett abschaffen, wird die Kilowattstunde Strom für die Haushalte um 3,7 Cent günstiger. Es muss nicht automatisch so gut enden, fürchten Verbraucherschützer.

Udo Sieverding, Leiter des Bereichs Energie bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, geht davon aus, dass "viele Versorger die Senkung nicht eins zu eins weitergeben". Das, so sagte er gegenüber unserer Redaktion, lehre die langjährige Erfahrung. Aufschläge erfolgten in der Regel schnell, Vergünstigungen verzögert oder nur teilweise.

Sieverding sieht die Versorger eigentlich rechtlich verpflichtet, die wegfallende Umlage weiterzureichen. Das regeln Preisänderungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Heißt: Wenn die Beschaffung von Energie teurer wird, dürfen Versorger ihre Tarife nach oben anpassen. Der Umkehrschluss gilt aber auch: Wird Energie günstiger, sollen auch die Kundinnen und Kunden etwas davon haben.

Wie viel das aber im konkreten Fall ist, sagt das Gesetz nicht. Es spricht Versorgern das Recht zu, Steigerungen wie Senkungen der Kosten saldieren zu dürfen. Und so geht Sieverding davon aus, dass im Juli oder August, sollten die 3,7 Cent Öko-Aufschlag je kWh wegfallen, viele Versorger spitz rechnen. Es sei ihnen nicht zu verübeln, dass sie aktuelle Einkaufspreise, erwartbare Netzengelte und andere Faktoren hinzurechneten.

Im Ergebnis könnte dies, so Verbraucherschützer Sieverding, ganz unterschiedliche Folgen haben. Sie reichen vom kompletten Abzug der EEG-Umlage über die teilweise Weitergabe der eingesparten 3,7 Cent bis hin zu gar keiner Preisänderung. Denkbar sei dabei die Argumentation von Versorgern, eine eigentlich für den 1. Januar 2023 vorgesehene Preissteigerung dann nicht vorzunehmen.

Keine wirkliche Lösung sichtbar

Verbraucherzentralen helfen dabei, die Plausibilität der Argumentation und Preissetzung zu prüfen. Udo Sieverding blickt entsprechend gespannt auf die Entwicklung. Eine zusätzliche gesetzliche Regelung, die Versorger zur exakten Weitergabe der EEG-Umlagebefreiung verpflichtet, sieht er nicht kommen. Er hält sie auch nicht für übermäßig sinnvoll, da Versorger darauf im nächsten Monat mit einer anders begründeten Preiserhöhung reagieren könnten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ist mit der Sachlage vertraut und sieht nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel aktuell "noch keine wirkliche Lösung, wie wir erreichen, dass die gesenkte Umlage auch wirklich weitergegeben wird". Auf Anfrage unserer Redaktion teilte das Ministerium lediglich die geltende Rechtslage mit. "Über die Preisbestandteile des Strompreises müssen die Energieversorger ihre Kunden auf der Rechnung informieren, damit transparent ist, woraus sich der Strompreis zusammensetzt und welche Preisbestandteile steigen oder sinken", so eine Sprecherin.

Wegen der stark gestiegenen Energiepreise will die Ampelkoalition die Haushalte möglichst schnell und effektiv entlasten. Vorgesehen für die Abschaffung der EEG-Umlage war eigentlich der 1. Januar 2023. Bundesfinanziminister Christian Lindner (FDP) sagte jüngst, er wolle dies nach Möglichkeit schon zur Jahresmitte realisieren.

Donnerstag, 3.02.2022, 17:21 Uhr
Volker Stephan

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