E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Bilanz - Versorger darf Strom- und Gaspreise an Energieindex anpassen
Quelle: Fotolia / Eisenhans
Bilanz

Versorger darf Strom- und Gaspreise an Energieindex anpassen

Das hätten deutsche Versorger gerne: Bis zur Hälfte der Kundschaft der österreichischen EVN hat einen kWh-Preis, dessen Höhe sich nach einem nationalen Energiehandelsindex richtet.
Der niederösterreichische Energiekonzern EVN AG erwirtschaftete in den ersten drei Quartalen des Geschäftsjahres 2021/22 (1. Oktober 2021 bis 30. Juni 2022) einen Gewinn von 228 Mio. Euro. Das sind nach eigenen Angaben 1,7 % mehr als im Vergleichszeitraum des Geschäftsjahres 2020/21.

Zwar erhöhten sich die Umsatzerlöse um 65 % auf 2,94 Mrd. Euro. Demgegenüber sank jedoch das Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (Ebitda) um 12 % auf 578 Mio. Euro. Das operative Ergebnis (Ebit) blieb mit 290 Mio. Euro (−0,6 %) fast stabil.

Als Grund für den Umsatzanstieg nennt die EVN in ihrem Aktionärsbrief primär die „starke Zunahme der Energiepreise, die jedoch auch zu einer deutlichen Steigerung der Aufwendungen für Fremdstrombezug und Energieträger führte“. So musste die EVN für den Bezug von Fremdstrom sowie Energieträgern, insbesondere Erdgas, 1,7 Mrd. Euro aufwenden. Das waren 119 % mehr als im Vergleichszeitraum. Allfällige Ansätze zu „Übergewinnen“ aufgrund der gestiegenen Großhandelspreise für Strom und Gas wurden somit durch die ebenfalls deutlich höheren Beschaffungskosten zumindest teilweise kompensiert.

Aufgrund regulatorischer Vorgaben sowie vertraglicher Vereinbarungen konnte die EVN diesen Mehraufwand bislang nicht vollständig an die Endkundschaft weitergeben. Erst mit den am 1. September wirksam werdenden Strom- und Gaspreiserhöhungen sowie allfälligen weiteren Maßnahmen in der Folgezeit dürfte dies möglich sein. 

Zu berücksichtigen ist dabei, dass die EVN nur 17 % des Stromabsatzes selbst erzeugte (im Vergleichszeitraum 19 %). Ökostrom machte davon 64 % (60 %) aus.

​Der Floating-Tarif

Ebenfalls zu berücksichtigen ist: Die Hälfte der Erdgaskundschaft sowie 40 % der Stromkundinnen und -kunden haben einen Floating-Tarif. Dabei werden die Kosten pro kWh monatlich automatisch an die Entwicklung der Großhandelspreise für die jeweilige Energieform angepasst. Die übrigen Kundinnen und Kunden verfügen über einen Vertrag mit einem fixen kWh-Preis.

Die Anpassung an die Entwicklung des Österreichischen Strompreisindizes ÖSPI erfolgte bislang jeweils zum 1. Januar jeden Jahres, die Anpassung an die Entwicklung des Gaspreisindizes ÖGPI zum 1. Februar. Laut den am 3. August geänderten allgemeinen Lieferbedingungen wird sowohl der Strom- als auch der Gaspreis vom 1. September an halbjährlich an die Entwicklung des ÖSPI respektive ÖGPI angepasst.

Was den Gasbedarf der EVN betrifft, wirkte sich nicht zuletzt der verstärkte Einsatz des einzigen verbleibenden EVN-Gaskraftwerks in Österreich zur Netzstabilisierung aus. Dabei handelt es sich um die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) Theiß etwa 65 km westlich von Wien, die 430 MW für die österreichische Netzreserve bereitstellt.

Hinzu kam ferner, dass in den drei „Kernmärkten“ der EVN - Österreich, Nordmazedonien und Bulgarien - im vergangenen Winter der „temperaturbedingte Energiebedarf“ den langjährigen Durchschnitt übertraf, in den beiden Balkanregionen auch jenen des Vorjahres.

Für das Gesamtjahr 2021/22 erwartet die EVN laut ihrem Aktionärsbrief weiterhin „ein Konzernergebnis in einer Bandbreite von etwa 200 bis 240 Mio. Euro“. Das wäre gegenüber den rund 325 Mio. Euro des Geschäftsjahres 2020/21 ein Rückgang um 26 % bis 39 %. Zu beachten ist dabei allerdings, dass die EVN 2020/21 erhebliche positive Einmaleffekte aus dem Verkauf ihres 49%-Anteils am Steinkohlekraftwerk Duisburg-Walsum an den Mehrheitseigentümer Steag verbuchte.

Donnerstag, 25.08.2022, 15:10 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Bilanz - Versorger darf Strom- und Gaspreise an Energieindex anpassen
Quelle: Fotolia / Eisenhans
Bilanz
Versorger darf Strom- und Gaspreise an Energieindex anpassen
Das hätten deutsche Versorger gerne: Bis zur Hälfte der Kundschaft der österreichischen EVN hat einen kWh-Preis, dessen Höhe sich nach einem nationalen Energiehandelsindex richtet.
Der niederösterreichische Energiekonzern EVN AG erwirtschaftete in den ersten drei Quartalen des Geschäftsjahres 2021/22 (1. Oktober 2021 bis 30. Juni 2022) einen Gewinn von 228 Mio. Euro. Das sind nach eigenen Angaben 1,7 % mehr als im Vergleichszeitraum des Geschäftsjahres 2020/21.

Zwar erhöhten sich die Umsatzerlöse um 65 % auf 2,94 Mrd. Euro. Demgegenüber sank jedoch das Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (Ebitda) um 12 % auf 578 Mio. Euro. Das operative Ergebnis (Ebit) blieb mit 290 Mio. Euro (−0,6 %) fast stabil.

Als Grund für den Umsatzanstieg nennt die EVN in ihrem Aktionärsbrief primär die „starke Zunahme der Energiepreise, die jedoch auch zu einer deutlichen Steigerung der Aufwendungen für Fremdstrombezug und Energieträger führte“. So musste die EVN für den Bezug von Fremdstrom sowie Energieträgern, insbesondere Erdgas, 1,7 Mrd. Euro aufwenden. Das waren 119 % mehr als im Vergleichszeitraum. Allfällige Ansätze zu „Übergewinnen“ aufgrund der gestiegenen Großhandelspreise für Strom und Gas wurden somit durch die ebenfalls deutlich höheren Beschaffungskosten zumindest teilweise kompensiert.

Aufgrund regulatorischer Vorgaben sowie vertraglicher Vereinbarungen konnte die EVN diesen Mehraufwand bislang nicht vollständig an die Endkundschaft weitergeben. Erst mit den am 1. September wirksam werdenden Strom- und Gaspreiserhöhungen sowie allfälligen weiteren Maßnahmen in der Folgezeit dürfte dies möglich sein. 

Zu berücksichtigen ist dabei, dass die EVN nur 17 % des Stromabsatzes selbst erzeugte (im Vergleichszeitraum 19 %). Ökostrom machte davon 64 % (60 %) aus.

​Der Floating-Tarif

Ebenfalls zu berücksichtigen ist: Die Hälfte der Erdgaskundschaft sowie 40 % der Stromkundinnen und -kunden haben einen Floating-Tarif. Dabei werden die Kosten pro kWh monatlich automatisch an die Entwicklung der Großhandelspreise für die jeweilige Energieform angepasst. Die übrigen Kundinnen und Kunden verfügen über einen Vertrag mit einem fixen kWh-Preis.

Die Anpassung an die Entwicklung des Österreichischen Strompreisindizes ÖSPI erfolgte bislang jeweils zum 1. Januar jeden Jahres, die Anpassung an die Entwicklung des Gaspreisindizes ÖGPI zum 1. Februar. Laut den am 3. August geänderten allgemeinen Lieferbedingungen wird sowohl der Strom- als auch der Gaspreis vom 1. September an halbjährlich an die Entwicklung des ÖSPI respektive ÖGPI angepasst.

Was den Gasbedarf der EVN betrifft, wirkte sich nicht zuletzt der verstärkte Einsatz des einzigen verbleibenden EVN-Gaskraftwerks in Österreich zur Netzstabilisierung aus. Dabei handelt es sich um die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) Theiß etwa 65 km westlich von Wien, die 430 MW für die österreichische Netzreserve bereitstellt.

Hinzu kam ferner, dass in den drei „Kernmärkten“ der EVN - Österreich, Nordmazedonien und Bulgarien - im vergangenen Winter der „temperaturbedingte Energiebedarf“ den langjährigen Durchschnitt übertraf, in den beiden Balkanregionen auch jenen des Vorjahres.

Für das Gesamtjahr 2021/22 erwartet die EVN laut ihrem Aktionärsbrief weiterhin „ein Konzernergebnis in einer Bandbreite von etwa 200 bis 240 Mio. Euro“. Das wäre gegenüber den rund 325 Mio. Euro des Geschäftsjahres 2020/21 ein Rückgang um 26 % bis 39 %. Zu beachten ist dabei allerdings, dass die EVN 2020/21 erhebliche positive Einmaleffekte aus dem Verkauf ihres 49%-Anteils am Steinkohlekraftwerk Duisburg-Walsum an den Mehrheitseigentümer Steag verbuchte.

Donnerstag, 25.08.2022, 15:10 Uhr
Klaus Fischer

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.